Eine Leistungssteigerung unterliegt grundsätzlich den Vorgaben des VdTÜV Merkblattes 751.
In diesen Vorgaben sind mehrere Nachweise erforderlich, die nur mit hohem Kostenaufwand zu erbringen sind.
Ein Teilegutachten oder eine ABE ist immer der Nachweis, dass das beschriebene Teil den Anforderungen für den Betrieb an dem im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen entspricht. Dafür müssen die Teile einige Anforderungen erfüllen. Möchte man nun dieses Teil an ein anderes Fahrzeug montieren und eintragen, kann man das jeweilige Teilegutachten oder ABE als Grundlage für eine Einzelabnahme heranziehen.
Durch diese Dokumente ist nachgewiesen, dass das Teil grundsätzlich für den Betrieb an Fahrzeugen geeignet
ist. Der Sachverständige prüft dann bei der Abnahme ob das Teil technisch an dem gewünschten Fahrzeug verbaut werden kann.
Grundsätzlich können die bei uns angebotenen Leistungssteigerungen geprüft und abgenommen werden.
Das Fahrzeug muss in diesem Fall vor Ort sein und wird von uns zum Prüfungsort verbracht.
Nach erfolgreicher Prüfung / Abnahme können die Besitzer mit den dann vorliegenden Unterlagen, die Papiere umschreiben lassen und alles ist im Fahrzeugschein vermerkt.
Das können Sie individuell zu Ihrem Fahrzeug anfragen. Email: support@rmt-tuning.de

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